Nachfolgend einige Projekte, an denen das nag informatik Team beteiligt war. Als Entwickler, Analytiker oder Projektleiter.
VDF (Valordata Feed)
Viele Banken erhalten von Telekurs über die Schnittstelle VDF Valorendaten im Wertschriftenbereich. Telekurs gibt im Schnitt zwei neue Releases pro Jahr frei. Wir haben über mehrere Jahre verschiedene Einführungen der VDF Releases durchgeführt und damit den Datenaustausch mit Telekurs sichergestellt.
GwV (Geldwäscherei-Verordnung)
Im Jahre 2004 traten die Richtlinien der GwV in Kraft:
 | Geschäftsbeziehungen werden in Risikokategorien eingeteilt |
 | Bei erhöhten Risiken werden zusätzliche Abklärungen verlangt |
 | Banken mussten informatikgestützte Systeme zur Transaktionsüberwachung einführen |
 | Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen (PEP) müssen durch die oberste Geschäftsleitung genehmigt werden |
 | Es besteht eine Meldepflicht bei Hinweisen auf terroristische Verbindungen |
Vor diesem Hintergrund mussten die entsprechenden Daten zu Auswertungszwecken und zur Kontrolle aufbereitet werden.
VSB (Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken)
Banken sind verpflichtet, bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung den Vertragspartner zu identifizieren und nach 30 Tagen eine Kontrolle durchzuführen, falls nicht alle relevanten Dokumente vorhanden sind. Hierfür wurden hauptsächlich die Applikationen des Kundenstamms erweitert, damit alle Auswertungen und Kontrollen termingerecht erfolgen können.
Börsen und Wertschriften
Börsenapplikationen und auch Kapitaltransaktionen müssen immer wieder an neue Gesetze angepasst werden. Unsere Mitarbeiter sind seit mehreren Jahren mit der Analyse und der Weiterentwicklung der Börsen- und generell aller Wertschriftenapplikationen wie z.B Rückzahlungen, Emissionen, Coupon beschäftigt.
EU-Zinsbesteuerung
Die EU hat 2003 die Richtlinie im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen erlassen. Diese ist für die Mitgliedstaaten verbindlich. Die Schweiz nimmt an diesem automatischen Informationsaustausch nicht teil, führt stattdessen auf Grundlage eines mit der EU geschlossenen Staatsvertrages voraussichtlich ab 1. Juli 2005 einen Steuerrückbehalt auf Zinsen an natürliche Personen mit Wohnsitz innerhalb der EU ein.
In diesem Projekt müssen die von der EU-Steuer betroffenen Personen und Valoren identifiziert werden. Es gilt alle betroffenen Geschäfte festzuhalten. Die EU-Steuerrückbehalte müssen berechnet und gebucht sowie Kundenanzeigen gedruckt bzw. versandt werden. Einmal jährlich wird ein Reporting für die Ablieferung an EstV erstellt.